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LAG Sachsen, 02.11.2005 - 2 Sa 731/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund einer auf das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aus § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gestützten Beschäftigungs- (Verfügungs-)klage; Antrag auf einstweilige Verfügung hinsichtlich Weiterbeschäftigung; Notwendigkeit einer ...
- Judicialis
BetrVG § 78 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 78a
Beschäftigungsklage durch einstweilige Verfügung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 02.08.2005 - 10 Ga 24/05
- LAG Sachsen, 02.11.2005 - 2 Sa 731/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG
Auszug aus LAG Sachsen, 02.11.2005 - 2 Sa 731/05
So hat sie sich schon frühzeitig der von der Rechtsprechung nachgelassenen Möglichkeit begeben, sich wenigstens hilfsweise dazu bereit zu erklären, zu anderen als den sich aus § 78 a BetrVG ergebenden Arbeitsbedingungen in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden (vgl. BAG vom 06.11.1996 - 7 ABR 54/95 - dok. in JURIS).
- LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07
einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und …
Zulässig ist insoweit auch die Anbringung einer einstweiligen Verfügung eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber zur Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs nach § 78 a BetrVG (LAG Berlin, Urteil vom 16.12.1974 - BB 1995, 837; LAG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.1987 - BB 1987, 2160; LAG Sachsen, Urteil vom 02.11.2005 - 2 Sa 731/05 - KR/Etzel, a.a.O., § 78 a BetrVG Rz. 53;… ErfK/Kania, 7. Aufl., § 78 a BetrVG Rz. 12;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/ Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 78 a Rz. 64;… Däubler/Kittner/ Klebe/Bachner, BetrVG, 10. Aufl., § 78 a Rz. 45 m.w.N.). - ArbG Hagen, 13.02.2007 - 4 BVGa 2/07
BR-Mitglied, Hausverbot; Verdacht der unerlaubten Handlung, Teilnahme an …
Denn in den Fällen, in denen die Glaubhaftmachung der antragsbegründenden Tatsachen ausreichend ist, ist die Glaubhaftmachung auch für deren Widerlegung und den Nachweis von Einwendungen des Verfügungsbeklagten ausreichend (vgl. LAG Köln, Urteil vom 02.11.2005 - 2 Sa 731/05, Juris).